Ausbildungsunterhalt trotz längerer Verzögerung beim Ausbildungsbeginn / Kindesunterhalt / Volljährigenunterhalt

Ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt kann auch dann bestehen, wenn die unterhaltsberechtigte Tochter ihre Erstausbildung erst neun Jahre nach Abschluss ihrer Schulausbildung aufnimmt, weil sie für jeweils drei Jahre ihre beiden Kinder selbst betreut hat und sodann zeitnah keinen Ausbildungsplatz finden konnte; vgl. OLG Celle, Beschl. V. 19.11.2015 – 17 WF 242/15.

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