Das Testament, der letzte Wille
Das Erbe ist in Deutschland ein großes Tabuthema.
In Deutschland werden jedes Jahr über 250 Milliarden Euro verschenkt und vererbt. Nur jeder fünfte Deutsche macht sein Testament. Über 85 % der Testamente sind fehlerhaft oder enthalten Widersprüche. Häufig kommt es wegen des fehlenden Testaments oder des fehlerhaften Testaments zu Erbstreitigkeiten. Die meisten Probleme bei der fehlerhaften Errichtung von Testamenten resultieren aus ungenauen Formulierungen. Verfassen Sie Ihr Testament daher zu Vermeidung von Fehlern mit Hilfe einer Rechtsberatung. Rechtsstreitigkeiten können mit einem ordnungsgemäßen und inhaltlich richtigen Testament vermieden werden.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, seinen letzten Willen niederzulegen.
Die meistverbreitete Form ist das hand- oder privatschriftliche Testament. Dieses muss vollständig von Hand verfasst und eigenständig unterschrieben werden.
Auch ein gemeinschaftliches Testament kann handschriftlich errichtet werden, indem einer der Ehepartner das Testament schreibt, während der andere handschriftlich erklärt, dass er dem Inhalt zustimmt und dann beide Ehepartner abschließend unterschreiben. Auch spätere Ergänzungen eines Testaments müssen wieder neu unterschrieben werden.
Das Testament kann auch öffentlich oder notariell errichtet werden, d. h. bei dem Notar beurkundet werden. Ein Nachteil sind die hierbei entstehenden Kosten.
Das Testament kann jederzeit neu verfasst werden. Bei mehreren vorhandenen Testamenten gilt immer die neueste Version. Deshalb muss darauf geachtet werden, dass das Testament immer mit einem Datum versehen wird.
Wenn Sie weitere sachkundige Hilfe benötigen, empfehlen wir Ihnen eine Erstberatung.
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