Arbeitsvertragliche dynamische Verweisung auf Tarifverträge wirksam gegenüber Erwerber bei Betriebsübergang
Art. 3 der Richtlinie 2001/ 23/ EG v. 12.3.2001 zur Angleichung der Rechts-vorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen i. V. m. Art. 16 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind dahingehend auszulegen, dass Klauseln in Individualarbeitsverträgen, die dynamisch auf Tarifverträge verweisen, im Falle eines Betriebsübergangs gegenüber dem Erwerber wirksam sind.
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