Expertentipp für Investoren

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ARGE Baurecht: Kluge Investoren klären Baurechtsfragen vorab

BERLIN (DAV) – Viele Menschen möchten ihr Vermögen vor Inflation schützen und erwägen Bau oder Kauf einer Immobilie. Zunächst sollte natürlich immer geprüft werden, ob sich das Investment überhaupt lohnt, rät die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV), denn in vielen Gegenden schrumpft die Bevölkerung und damit auch der Bedarf an Wohn- oder Gewerbeimmobilien. Gehört die Kommune zu den zukünftigen Top-Adressen, dann sollte der Investor beim Grundstücks-kauf auch nicht blindlings zugreifen, sondern zunächst die baurechtlichen Besonderheiten des Areals prüfen: Stimmt die Lage? Welche Art der Bebauung ist an dieser Stelle über-haupt genehmigungsfähig? Handelt es sich um ein Grundstück im Innen- oder Außenbe-reich? Existiert ein rechtskräftiger Bebauungs- oder Flächennutzungsplan und wenn ja, was gibt er vor? Eine Bauvoranfrage, die eher informellen Charakter hat, hilft bei der ersten Abklärung. Grundsätzlich empfiehlt die ARGE Baurecht: Wer bauen will, der sollte im Vorfeld so genau wie möglich das Umfeld prüfen und positive Kontakte knüpfen, zur Behörde ebenso wie zu den künftigen Nachbarn.

Weitere Informationen unter:
www.arge-baurecht.com

Hat der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen, insbesondere in den Bewerbungsbedingungen, aber angegeben, dass die Angebote vollständig sein und alle geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten sein müssen, so legt er sich, zumindest nach einer Entscheidung der Vergabekammer Sachsen-Anhalt vom 10.05.2011 (Az.: 1 VK LSA 4/11) selbst dahingehend fest, dass eine Nachforderung ausgeschlossen ist. Unvollständige Angebote sind dann zwingend auszuschließen. Sie dürfen nicht mehr berücksichtigt werden. Das Handwerks- oder Bauunternehmen, das ein unvollständiges Angebot abgegeben hat, kommt also keinesfalls zum Zuge. Auch dann nicht, wenn sein Angebot das wirtschaftlichste gewesen wäre. Die ARGE Baurecht rät deshalb allen Unternehmern, die Vertragsbedingungen vorab sorgfältig zu studieren und nur entsprechend komplette Angebote abzugeben.

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Quelle: www.arge-baurecht.de/presse/expertentipps/investoren&show=1061#presse1061