Parken auf einem privaten Parkplatz

Das von der Beklagten gehaltene, aber nicht geführte Kfz war auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes über die ausgeschildert erlaubte Zeit hinaus abgestellt worden. Der Bundesgerichtshof hat wie folgt geurteilt:

Wird ein Fahrzeug, das unbefugt auf einem Privatgrundstück in verbotener Eigenmacht abgestellt wird, im Auftrag des Grundstücksbesitzers im Wege der berechtigten Selbsthilfe entfernt, entspricht dies dem objektiven Interesse und dem mutmaßlichen Willen des Fahrzeughalters. Er ist deshalb nach den Grundsätzen einer berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag zum Ersatz der für die Entfernung erforderlichen Aufwendungen verpflichtet (NJW 2016, 2407 = NZV 2016, 468).

Ein auf dem Streckenabschnitt einer Privatstraße aufgestelltes Halteverbotsschild „Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt “mit darunter befindlichem Schild „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei “bedeutet nicht, dass dort generell Elektrofahrzeuge auch ohne Ladevorgang abgestellt werden dürfen, vgl. AG Charlottenburg DAR 2017, 151.

Wenn Sie weitere sachkundige Hilfe benötigen, empfehlen wir Ihnen eine Erstberatung.

Bei weiteren Fragen helfen wir gerne weiter.
info@kuehn-schoenherr.de
Tel.: 0228 964 95 66
Tel.: 02244 87 24 17