Nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 TzBfG ist die Befristung des Arbeitsvertrags sachlich gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer zur Erprobung beschäftigt wird. Die Vorschrift nennt keine konkrete zeitliche Vorgabe zur Erprobungsdauer. Diese muss jedoch in einem angemessenen Verhältnis zu „Befristetes Arbeitsverhältnis: Erprobung als Befristungsgrund“ weiterlesen