Wird nur das zunächst im Arbeitsvertrag niedergelegte und später durch einen Vertrag geänderte Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses auf einen neuen Zeitpunkt festgelegt, liegt hierin die Änderung der „Arbeitsvertrag; hier Änderungsvereinbarung“ weiterlesen
Bauvertragsrecht – Ungünstige Witterungseinflüsse; Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers
Gemäß § 642 BGB kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen, wenn der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung unterlässt, die bei der Herstellung des Werks erforderlich ist, und er hierdurch in Verzug der Annahme gerät. Maßgeblich ist, dass ohne die Mitwirkung des Auftraggebers die Herstellung des Werks nicht erfolgen kann.
Ob dem Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungshandlung obliegt, kann nur anhand des „Bauvertragsrecht – Ungünstige Witterungseinflüsse; Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers“ weiterlesen
Kfz-Kaskoversicherung; hier Vereinbarung einer Neupreisentschädigung
Die Regelung in einem Kaskoversicherungsvertrag, nach dem eine Neupreisentschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust innerhalb von 18 Monaten nach Erstzulassung vereinbart ist, hält auch dann „Kfz-Kaskoversicherung; hier Vereinbarung einer Neupreisentschädigung“ weiterlesen
Anforderungen an die Darlegung eines Mangels bei Mietminderung
Der Mieter genügt seiner Darlegungslast bzgl. eines Mangels bereits dann, wenn er die Mangelsymptome vorträgt. Das Maß der Gebrauchsbeeinträchtigung oder einen bestimmten Minderungsbetrag „Anforderungen an die Darlegung eines Mangels bei Mietminderung“ weiterlesen
Verkehrssicherungspflicht bei Entzug der tatsächlichen Verfügungsgewalt
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht hat derjenige, der die Verfügungsgewalt über ein Grundstück ausübt, soweit möglich und zumutbar grundsätzlich dafür zu sorgen, dass von dort stehenden Bäumen keine Gefahr für die Rechtsgüter anderer – wie zum Beispiel auf öffentlichen Verkehrsflächen oder benachbarten Privatgrundstücken – ausgeht. Dazu gehört es auch, „Verkehrssicherungspflicht bei Entzug der tatsächlichen Verfügungsgewalt“ weiterlesen
Verjährung des Schadenersatzanspruchs bei Architektenhaftung
Die Verjährung eines schon vor der Abnahme bestehenden Schadenersatz-anspruchs gegen einen Architekten aus § 635 BGB a. F. beginnt, wenn keine weitere Vertragserfüllung durch den Architekten mehr in Betracht kommt, etwa weil der Bauherr die Abnahme endgültig verweigert, er keine Erfüllung mehr verlangt oder aus anderen Gründen ein Abrechnungsverhältnis zwischen den Parteien entstanden ist.
Haben Bauherr und Architekt die Objektbetreuung nach Leistungsphase 9 vereinbart, so kommen in diesem Sinne keine weiteren Leistungen des Architekten mehr in Betracht, wenn die Gewährleistungsfristen der beteiligten Handwerker abgelaufen sind, weil dann etwa die Objektbegehung, die Feststellung von Mängeln und deren Anzeige an die Handwerker sinnlos geworden sind. Ein Architekt, der darauf hinwirkt, dass in einem Bauvertrag mit einem privaten Auftraggeber eine kürzere Verjährungszeit als fünf Jahre vereinbart wird, verletzt seine Beratungspflicht im Rahmen der Mitwirkung bei der Vergabe; vgl. OLG Schleswig, Urt. v. 28.4.2017 – 1 U 165/ 13.
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Schwerbehinderung; hier Sonderkündigungsschutz
Die Schwerbehinderteneigenschaft muss gegenüber dem Arbeitgeber dann nicht nachgewiesen werden, wenn die Schwerbehinderung „Schwerbehinderung; hier Sonderkündigungsschutz“ weiterlesen
Fahrverbot; hier Anrechnung der Dauer einer irrtümlichen Verwahrung
Gehen der Betroffene und die Bußgeldbehörde irrtümlich davon aus, dass die Entscheidung „Fahrverbot; hier Anrechnung der Dauer einer irrtümlichen Verwahrung“ weiterlesen
Finanzieller Ausgleich bei Scheidung
Fast jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden. Regelmäßig ist mit einer Scheidung für die Betroffenen ein spürbarer, finanzieller Verlust verbunden. Dies betrifft nicht nur die „Finanzieller Ausgleich bei Scheidung“ weiterlesen
Aufklärungspflichten der Bank bei kreditfinanzierten Immobilienerwerb
Ein aufklärungspflichtiger Wissensvorsprung der finanzierenden Bank bei steuersparenden Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen kann sich daraus ergeben, dass die von dem Anleger erworbene Wohnung sittenwidrig überteuert ist und die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen musste. Es ist allerdings Voraussetzung, dass hinreichende Anhaltspunkte für eine objektiv erforderliche arglistige Täuschung vorgetragen werden.
Das OLG Frankfurt/M. weist in diesem Urteil auch darauf hin, dass nach ständiger Rechtsprechung des BGH eine kreditgebende Bank bei steuersparenden Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen auf eine Unangemessenheit des Kaufpreises, über die grds. auch ein Verkäufer nicht aufzuklären hat (BGH, Urt. v. 14. 3. 2003 – V ZR 308/ 02), ausnahmsweise nur dann hinweisen muss, wenn ein so krasses Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Verkehrswert vorliegt, dass die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss. Das ist nach ständige Rechtsprechung erst der Fall, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (BGH, Urt. v. 29. 4. 2008 – XI ZR 221/ 07). Die für die Prüfung einer sittenwidrigen Überteuerung erforderliche Klärung des Wertes einer erworbenen Immobilie erfordere die Darlegung konkreter, dem Beweis zugänglicher Angaben zu den jeweils wertbildenden Faktoren (BGH, Urt. v. 18. 11. 2008 – XI ZR 157/ 07). Das Vergleichswertverfahren nach den §§ 13 und 14 WertV sei bei der Bewertung von Eigentumswohnungen die von ihrem Ausgangspunkt marktgerechteste, einfachste und zuverlässigste Methode der Verkehrswertbestimmung.
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