Im Falle eines Mieterhöhungsverlangens gem. § 558 BGB muss der darlegungs- und beweisbelastete Vermieter hinsichtlich der Mietfläche lediglich eine bestimmte Größe vortragen. Der Mieter ist dann verpflichtet, „Mieterhöhung Begründung Einfaches Bestreiten zur vom Vermieter vorgetragenen Mietfläche nicht ausreichend“ weiterlesen